Bei der Gründung einer GmbH oder UG gibt es einen Schritt, der sich nicht vorziehen und nicht überspringen lässt: die Einzahlung des Stammkapitals auf ein Konto, das auf die Gesellschaft lautet. Wer die Reihenfolge verwechselt, verliert Wochen.
Die Reihenfolge ist zwingend
- Gesellschaftsvertrag beim Notar beurkunden. Erst mit der Beurkundung existiert die Gesellschaft in Gründung, kurz „i.G.".
- Konto eröffnen, lautend auf die Gesellschaft in Gründung. Die Bank verlangt dafür die beurkundete Satzung und die Gesellschafterliste.
- Stammkapital einzahlen. Die Einzahlung muss von den Gesellschaftern kommen und als solche erkennbar sein.
- Einzahlungsbeleg an den Notar, der die Anmeldung zum Handelsregister einreicht.
- Eintragung. Erst damit entsteht die GmbH oder UG als juristische Person, und die Haftungsbeschränkung greift.
Vor Schritt 1 kann kein Konto eröffnet werden, weil es die Gesellschaft noch nicht gibt. Nach Schritt 5 ist es zu spät, weil das Register den Nachweis vorher sehen will.
Wie viel tatsächlich eingezahlt werden muss
| Stammkapital | mindestens einzuzahlen | |
|---|---|---|
| GmbH | 25.000 Euro | 12.500 Euro |
| UG (haftungsbeschränkt) | ab 1 Euro | voll, in bar |
Bei der GmbH genügt zur Anmeldung die Hälfte, und auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel. Der Rest bleibt als offene Einlageforderung bestehen und kann später eingefordert werden, etwa in der Insolvenz.
Bei der UG muss das Stammkapital vollständig eingezahlt werden, dafür darf es beliebig niedrig sein. Sachgründungen sind hier ausgeschlossen. Zudem muss die UG jährlich ein Viertel des Gewinns in eine Rücklage einstellen, bis sie das Stammkapital einer GmbH erreicht.
Was das Geld darf und was nicht
Das eingezahlte Kapital ist kein gesperrtes Geld. Es darf ab der Einzahlung für die Zwecke der Gesellschaft verwendet werden, etwa für Notarkosten, Gründungsgebühren oder die erste Ausstattung.
Es muss aber zur freien Verfügung der Geschäftsführung stehen, und genau das versichert die Geschäftsführerin gegenüber dem Register. Zwei Muster führen regelmäßig zu Problemen:
- Hin- und Herzahlen. Das Kapital wird eingezahlt und kurz darauf an die Gesellschafter zurücküberwiesen, etwa als Darlehen. Dann gilt die Einlage als nicht erbracht, die Verpflichtung besteht weiter.
- Verdeckte Sacheinlage. Bargeld wird eingezahlt und sofort verwendet, um einen Gegenstand vom Gesellschafter zu kaufen, der eigentlich als Sacheinlage hätte eingebracht werden müssen.
Woran Gründungen Zeit verlieren
- Die Bank prüft länger als erwartet. Legitimation aller Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte, teils Nachweise zur Geschäftstätigkeit. Zwei bis drei Wochen sind keine Seltenheit. Erkundige dich vor dem Notartermin, welche Unterlagen deine Bank braucht.
- Nicht jede Bank führt Konten für Gesellschaften in Gründung. Manche Anbieter, gerade reine Onlinebanken, eröffnen erst nach der Eintragung. Das ist ein Zirkelschluss, der die Gründung blockiert. Vorher fragen.
- Mehrere Gesellschafter im Ausland. Erhöht den Prüfaufwand deutlich.
Das Wichtigste in Kürze
Die Reihenfolge lautet: Beurkundung, Konto, Einzahlung, Nachweis, Eintragung. Kein Schritt lässt sich vorziehen.
Bei der GmbH reicht zur Anmeldung die Hälfte des Stammkapitals, bei der UG muss es vollständig eingezahlt werden. Das Geld ist nicht gesperrt, darf aber nicht an die Gesellschafter zurückfließen, sonst gilt die Einlage als nicht erbracht.
Kläre vor dem Notartermin, ob deine Bank überhaupt Konten für Gesellschaften in Gründung führt und welche Unterlagen sie braucht. Das ist der häufigste Grund für Verzögerungen, und solange haftest du persönlich.
Häufige Fragen
- Kann ich das Konto vor dem Notartermin eröffnen?
- Nein. Vor der Beurkundung existiert die Gesellschaft nicht, und das Konto muss auf sie lauten. Die Bank verlangt die beurkundete Satzung und die Gesellschafterliste.
- Wie viel Stammkapital muss ich wirklich einzahlen?
- Bei der GmbH zur Anmeldung mindestens die Hälfte von 25.000 Euro, also 12.500 Euro, und auf jeden Anteil mindestens ein Viertel. Bei der UG muss das Stammkapital vollständig und in bar eingezahlt werden.
- Darf ich das eingezahlte Geld sofort ausgeben?
- Ja, für Zwecke der Gesellschaft. Es darf nur nicht an die Gesellschafter zurückfließen, etwa als Darlehen. Sonst gilt die Einlage als nicht erbracht und muss erneut geleistet werden.
- Wie lange dauert die Kontoeröffnung?
- Zwei bis drei Wochen sind üblich, bei Gesellschaftern im Ausland länger. Nicht jede Bank führt überhaupt Konten für Gesellschaften in Gründung, das solltest du vor dem Notartermin klären.
Über den Autor
Finazent Redaktion
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Die Redaktion von Finazent recherchiert Konditionen, prüft Anbieterangaben gegen die offiziellen Preis- und Leistungsverzeichnisse und schreibt daraus verständliche Ratgeber.
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