„Ich habe doch nur ein paar Rechnungen im Jahr." Mit diesem Gedanken laufen sehr viele Selbstständige jahrelang über ihr Privatkonto. Meistens passiert nichts. Wenn doch etwas passiert, dann ungünstig.
Was in den Bedingungen steht
Die Preis- und Leistungsverzeichnisse der meisten Banken beschränken Privatkonten ausdrücklich auf die private Nutzung. Gewerbliche oder freiberufliche Zahlungen sind davon nicht gedeckt.
Das bedeutet zweierlei:
- Die Bank kann das Konto kündigen. Eine ordentliche Kündigung braucht keinen Grund und läuft meist mit zwei Monaten Frist.
- Du hast keinen Anspruch auf die Leistungen, die ein Geschäftskonto mitbringt, etwa auf bestimmte Nachweise oder auf eine Behandlung als Unternehmenskunde.
Wie es auffällt
Banken suchen nicht aktiv danach, aber bestimmte Muster fallen in der automatisierten Überwachung auf:
- Regelmäßige Eingänge mit Rechnungsnummern im Verwendungszweck
- Zahlungen von Zahlungsdienstleistern, die typischerweise Händlerauszahlungen sind
- Deutlich erhöhtes Buchungsaufkommen im Vergleich zu einem üblichen Privatkonto
- Bargeldeinzahlungen in auffälliger Höhe oder Regelmäßigkeit
Hinzu kommt, dass Banken zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind, den Zweck der Geschäftsbeziehung zu kennen. Weicht die tatsächliche Nutzung davon ab, ist das ein Anlass nachzufragen.
Der zweite Grund: die Betriebsprüfung
Der Kontoauszug ist ein Buchführungsunterlage, sobald er betriebliche Vorgänge enthält. Kommt es zur Betriebsprüfung, hat das Finanzamt Anspruch auf Einsicht in die steuerlich relevanten Unterlagen.
Bei einem gemischten Konto lässt sich der betriebliche Teil nicht sauber herauslösen. In der Praxis bedeutet das: Der Prüfer sieht auch deine Miete, deine Versicherungen und deinen Wocheneinkauf.
Dazu kommt ein handfestes Risiko: Ungeklärte Einzahlungen auf einem Konto mit betrieblichen Vorgängen können als nicht erfasste Betriebseinnahmen gewertet werden. Dann liegt es bei dir zu belegen, dass die 500 Euro von deiner Mutter ein Geschenk waren und kein Umsatz.
Was gilt bei GmbH und UG
Hier ist die Lage eindeutiger. Die Gesellschaft ist eine eigene juristische Person mit eigenem Vermögen. Wer geschäftliche Zahlungen über sein Privatkonto laufen lässt, vermischt Gesellschafts- und Privatvermögen.
Das kann im Insolvenzfall dazu führen, dass die Haftungsbeschränkung nicht greift und Geschäftsführer persönlich einstehen müssen. Dazu kommen Fragen zur verdeckten Gewinnausschüttung, wenn Gesellschaftsmittel über private Konten fließen.
Der Übergang, wenn du schon vermischt hast
Kein Grund zur Panik, aber ein klarer Schnitt ist besser als ein schleichender:
- Geschäftskonto eröffnen und ab einem festen Datum ausschließlich darüber abwickeln.
- Kunden und Zahlungspartner umstellen, neue Rechnungen nur noch mit der neuen Verbindung.
- Das alte Konto einige Monate offen lassen, bis keine betrieblichen Zahlungen mehr eingehen.
- Altbestand dokumentieren. Markiere in den alten Auszügen, welche Posten betrieblich waren. Das erleichtert die Zuordnung, falls später gefragt wird.
Das Wichtigste in Kürze
Für Einzelunternehmen und Freiberufler gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Geschäftskonto, wohl aber Bedingungen der Bank, die gewerbliche Nutzung von Privatkonten ausschließen. Die Bank darf kündigen, und das trifft deine Zahlungsströme zum ungünstigsten Zeitpunkt.
Der stärkere Grund ist die Betriebsprüfung: Auf einem gemischten Konto legst du deine privaten Zahlungen mit offen, und ungeklärte Eingänge können als Betriebseinnahmen gewertet werden. Bei GmbH und UG kommt die Vermischung von Gesellschafts- und Privatvermögen dazu, die im Ernstfall die Haftungsbeschränkung gefährdet.
Häufige Fragen
- Darf ich mein Privatkonto für Rechnungen nutzen?
- Die meisten Banken schließen gewerbliche und freiberufliche Nutzung in ihren Bedingungen aus. Ein Verstoß berechtigt die Bank zur Kündigung, die ordentlich und ohne Angabe von Gründen erfolgen kann.
- Woran merkt die Bank, dass ich geschäftlich zahle?
- An regelmäßigen Eingängen mit Rechnungsnummern, an Auszahlungen von Zahlungsdienstleistern, an einem auffällig hohen Buchungsaufkommen und an regelmäßigen Bargeldeinzahlungen.
- Was passiert bei einer Betriebsprüfung mit einem gemischten Konto?
- Der Prüfer sieht die Auszüge und damit auch deine privaten Zahlungen. Ungeklärte Eingänge können als nicht erfasste Betriebseinnahmen gewertet werden, dann musst du das Gegenteil belegen.
- Ich habe bisher alles über ein Konto laufen lassen, was jetzt?
- Geschäftskonto eröffnen, ab einem festen Datum ausschließlich darüber abwickeln, Kunden umstellen und das alte Konto einige Monate offen lassen. Markiere in den alten Auszügen die betrieblichen Posten.
Über den Autor
Finazent Redaktion
Redaktion
Die Redaktion von Finazent recherchiert Konditionen, prüft Anbieterangaben gegen die offiziellen Preis- und Leistungsverzeichnisse und schreibt daraus verständliche Ratgeber.
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