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Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto: 200.000 Euro statt 100.000

Bei einem Konto mit zwei Inhabern verdoppelt sich der gesetzliche Schutz. Warum das so ist, wo die Grenze trotzdem überschritten werden kann und worauf du bei mehreren Konten derselben Bank achten musst.

Finazent Redaktion4 Min. Lesezeit
Zwei nebeneinanderstehende Schutzsymbole über einem Bankgebäude, Sinnbild für den doppelten Einlagenschutz

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt in der gesamten EU Guthaben bis 100.000 Euro. Diese Zahl kennen die meisten. Weniger bekannt ist, dass sie sich bei einem Gemeinschaftskonto verdoppelt.

Der Grund liegt im Wortlaut: Gesichert sind 100.000 Euro je Einleger und Institut. Bei einem Konto mit zwei Inhaberinnen gibt es zwei Einleger, also zweimal 100.000 Euro.

Wie die Zurechnung funktioniert

Ohne abweichende Vereinbarung geht die Entschädigungseinrichtung davon aus, dass das Guthaben den Inhabern zu gleichen Teilen zusteht. Bei zwei Personen wird der Betrag also halbiert und jeder Hälfte der eigene Schutz zugeordnet.

Guthaben auf dem GemeinschaftskontoAnteil je Persongesichert
80.000 Euro40.000 Eurovollständig
200.000 Euro100.000 Eurovollständig
260.000 Euro130.000 Euroje 100.000 Euro, 60.000 Euro ungesichert

Bei drei Personen auf einem Konto, etwa in einer Wohngemeinschaft, gilt dasselbe Prinzip mit Dritteln, der Schutz steigt dann auf 300.000 Euro.

Der häufigste Fehler: Konten derselben Bank

Genau hier verlieren Paare ihren Schutz, ohne es zu merken. Ein Beispiel:

Ein Paar hat bei derselben Bank ein Gemeinschaftskonto mit 120.000 Euro und jeder ein Tagesgeldkonto mit 50.000 Euro. Für die Einlagensicherung sieht das so aus:

  • Person A: 60.000 Euro Anteil plus 50.000 Euro Tagesgeld ergibt 110.000 Euro
  • Person B: dasselbe

Von den insgesamt 220.000 Euro sind damit 20.000 Euro ungesichert, obwohl rechnerisch ein Schutz von 200.000 Euro bestünde. Die Lösung ist einfach: Guthaben auf mehrere Institute verteilen, nicht auf mehrere Konten derselben Bank.

Was zur selben Bank gehört

Entscheidend ist die Bankenlizenz, nicht die Marke. Mehrere Angebote können zu einem einzigen Institut gehören, und dann gilt die Grenze nur einmal. Das betrifft vor allem Direktbanken, die als Marke eines größeren Hauses auftreten, und Zinsplattformen, über die mehrere Angebote desselben Instituts vermittelt werden.

Prüfen lässt sich das über die Bankenliste der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken oder über den Eintrag in der Institutsdatenbank der BaFin.

Was im Entschädigungsfall passiert

Wird eine Bank zahlungsunfähig, stellt die BaFin den Entschädigungsfall fest. Danach hat die Entschädigungseinrichtung sieben Arbeitstage Zeit, das gesicherte Guthaben auszuzahlen. Einen Antrag musst du dafür nicht stellen, die Auszahlung erfolgt von Amts wegen auf ein von dir benanntes Konto.

Bei einer Bank mit Sitz im EU-Ausland wickelt der dortige Sicherungsfonds ab, die deutsche Einrichtung tritt dabei als Mittler auf. Am Schutzniveau ändert das nichts, die 100.000 Euro je Person gelten EU-weit.

Freiwillige Sicherung ist kein Ersatz

Viele private Banken werben mit einem Einlagensicherungsfonds, der weit über die gesetzliche Grenze hinausgeht. Das ist ein echter Zusatz, aber kein Rechtsanspruch: Die Teilnahme ist freiwillig, die Deckungssummen werden seit Jahren schrittweise gesenkt, und ein Institut kann ausscheiden.

Für die Planung solltest du deshalb nur mit der gesetzlichen Sicherung rechnen und die freiwillige als Zugabe betrachten.

Das Wichtigste in Kürze

Auf einem Gemeinschaftskonto verdoppelt sich der gesetzliche Schutz auf 200.000 Euro, weil jeder Inhaberin ihr Anteil eigenständig zugerechnet wird. Bei drei Personen sind es entsprechend 300.000 Euro.

Der Vorteil verpufft aber, sobald dieselbe Bank noch Einzel-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten führt: Alles wird pro Person zusammengerechnet. Verteile größere Beträge deshalb auf verschiedene Institute und prüfe, welche Marken zur selben Bankenlizenz gehören.

Häufige Fragen

Sind auf einem Gemeinschaftskonto wirklich 200.000 Euro geschützt?
Ja, sofern zwei Inhaber eingetragen sind und keine abweichende Aufteilung vereinbart wurde. Das Guthaben wird hälftig zugerechnet, und jede Hälfte genießt den Schutz von 100.000 Euro.
Was passiert, wenn wir bei derselben Bank noch Einzelkonten haben?
Alle Guthaben einer Person bei einem Institut werden zusammengerechnet, einschließlich ihres Anteils am Gemeinschaftskonto. Über 100.000 Euro hinaus ist der Betrag dann nicht mehr gesichert.
Gilt der Schutz auch bei einer Bank im EU-Ausland?
Ja, die Grenze von 100.000 Euro je Person und Institut gilt EU-weit. Abgewickelt wird über den Sicherungsfonds des Sitzlandes, die deutsche Entschädigungseinrichtung vermittelt.
Wie schnell bekomme ich mein Geld zurück?
Nach Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin innerhalb von sieben Arbeitstagen. Einen Antrag musst du nicht stellen, die Auszahlung läuft von Amts wegen.
Was gilt nach einem Hausverkauf oder einer Erbschaft?
Für solche Beträge gibt es einen zeitlich befristeten Zusatzschutz von sechs Monaten, in Deutschland bis 500.000 Euro. Danach gilt wieder die reguläre Grenze.

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Die Redaktion von Finazent recherchiert Konditionen, prüft Anbieterangaben gegen die offiziellen Preis- und Leistungsverzeichnisse und schreibt daraus verständliche Ratgeber.

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