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Einlagensicherung beim Tagesgeld: 100.000 Euro und darüber

Der gesetzliche Schutz gilt pro Person und pro Bank. Warum zwei Markennamen nicht immer zwei Banken sind und wie du den Schutz deiner Bank in drei Schritten prüfst.

Finazent Redaktion4 Min. Lesezeit
Sparbuch und Münzen neben einem Schutzschild-Symbol

Die wichtigste Grundregel: Bankeinlagen sind gesetzlich bis 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank geschützt. Diese Basis gilt für Banken im Europäischen Wirtschaftsraum, in Deutschland umgesetzt im Einlagensicherungsgesetz.

Das funktioniert wie eine Pflichtversicherung für Sparguthaben. Es ist aber keine Renditegarantie, sondern betrifft allein die Rückzahlung gedeckter Einlagen.

Was geschützt ist

Infografik zur gesetzlichen Einlagensicherung mit geschützten und nicht geschützten Anlageformen
Bankguthaben sind geschützt, Wertpapiere fallen nicht darunter.

Geschützt sind klassische Bankguthaben:

  • Tagesgeld: Geld, das täglich verfügbar bleibt.
  • Girokonten: Guthaben für den Zahlungsverkehr.
  • Festgeld: Guthaben mit fester Laufzeit.
  • Sparbücher: traditionelle Spareinlagen.

Nicht darunter fallen Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder Fonds. Dort geht es nicht um Bankeinlagen, sondern um andere Vermögenswerte mit eigener rechtlicher Behandlung.

Wenn es mehr als 100.000 Euro sind

Bei höheren Rücklagen kommt es darauf an, welche Art von Bank das Geld hält und ob neben dem gesetzlichen Schutz ein zusätzliches System besteht.

Infografik zum Vergleich von gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung
Die gesetzliche Sicherung ist Pflicht, freiwillige Systeme kommen zusätzlich dazu.

Bei privaten Banken spielt oft ein freiwilliger Einlagensicherungsfonds eine Rolle, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht. Sparkassen und Genossenschaftsbanken arbeiten mit eigenen Sicherungssystemen, bei denen nicht nur die Entschädigung im Mittelpunkt steht, sondern die Stabilisierung der Institute im Verbund.

Wie die Grenze gerechnet wird

SituationWorauf es ankommt
Einzelkonto mit hohem GuthabenSchutzgrenze gilt für diese Person bei dieser Bank
GemeinschaftskontoInhaber werden getrennt betrachtet
Mehrere Bankennur wirklich unabhängige Institute zählen getrennt
Mehrere Marken eines KonzernsGuthaben können zusammengerechnet werden
Besonderes Lebensereignisvorübergehend erhöhter Schutz kann relevant sein

Die Falle mit den Markennamen

Gehören zwei Angebote zum selben Institut, werden die Guthaben unter Umständen zusammengezählt. Wer glaubt, durch zwei Markennamen bereits gestreut zu haben, hat sein Geld möglicherweise trotzdem bei nur einer Bank gebündelt.

Ein Blick ins Impressum und in die rechtlichen Angaben zeigt, welche Bank tatsächlich Vertragspartner ist.

Besondere Lebensereignisse

Vorübergehend kann ein höherer gesetzlicher Schutz möglich sein, etwa nach einem Immobilienverkauf, einer Erbschaft oder einer Scheidung. Gerade dann liegen größere Beträge kurzfristig auf dem Konto. Meist sind Nachweise nötig, damit dieser Sonderstatus berücksichtigt wird.

Den Schutz in drei Schritten prüfen

Infografik mit drei Schritten zur Prüfung der Einlagensicherung einer Bank
Die Prüfung dauert wenige Minuten und schafft deutlich mehr Klarheit.

Schritt 1: Herkunftsland und Bankidentität. Der erste Blick gehört dem Impressum. Dort steht, welches Institut Vertragspartner ist und in welchem Land es zugelassen ist.

Schritt 2: Sicherungssystem. Welchem System gehört die Bank an, gesetzlich und gegebenenfalls freiwillig? Bei ausländischen Anbietern greift das Sicherungssystem des Herkunftslands, nicht das deutsche.

Schritt 3: Eigene Verteilung. Rechne zusammen, wie viel bei einem Institut liegt, inklusive Girokonto, Tagesgeld und Festgeld. Übersteigt die Summe die Grenze, verteilst du auf weitere, wirklich unabhängige Banken.

Der Ernstfall

Grafik zum vierstufigen Ablauf einer Entschädigung bei einer Bankeninsolvenz
Der Ablauf ist geregelt, das nimmt dem Thema viel von seinem Schrecken.

Für geschützte Guthaben gibt es einen geregelten Ablauf: Die Aufsicht stellt den Entschädigungsfall fest, die Sicherungseinrichtung wird tätig, die Ansprüche werden ermittelt, danach erfolgt die Auszahlung.

Du musst dafür in der Regel keinen Antrag stellen. Die Entschädigung läuft über die Sicherungseinrichtung, die auf die Daten der Bank zugreift.

Das Wichtigste in Kürze

Der gesetzliche Schutz von 100.000 Euro gilt pro Person und pro Bank, nicht pro Konto. Wer mehrere Konten bei demselben Institut hat, muss sie zusammenrechnen.

Die häufigste Fehlannahme betrifft Markennamen: Zwei Angebote können zum selben Institut gehören, und dann greift die Grenze trotzdem nur einmal. Ein Blick ins Impressum klärt das in einer Minute.

Häufige Fragen

Gilt die Grenze pro Konto oder pro Person?
Pro Person und pro Bank. Hast du Girokonto, Tagesgeld und Festgeld beim selben Institut, werden die Guthaben für die Grenze von 100.000 Euro zusammengerechnet.
Wie ist ein Gemeinschaftskonto geschützt?
Die Inhaber werden getrennt betrachtet, jeder bringt seinen eigenen Schutzanspruch mit. Bei zwei Personen erhöht sich der geschützte Betrag entsprechend.
Sind ETFs im Depot auch geschützt?
Nicht über die Einlagensicherung. Wertpapiere sind Sondervermögen und gehören dir, die Bank verwahrt sie nur. Dafür gilt ein anderes rechtliches System.
Was gilt bei Banken aus dem EU-Ausland?
Es greift das Sicherungssystem des Herkunftslands, nicht das deutsche. Prüfe im Impressum, in welchem Land das Institut zugelassen ist und welches System dort zuständig ist.

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Die Redaktion von Finazent recherchiert Konditionen, prüft Anbieterangaben gegen die offiziellen Preis- und Leistungsverzeichnisse und schreibt daraus verständliche Ratgeber.

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