Der häufigste Grund, ein schlechtes Girokonto zu behalten, ist nicht die Zufriedenheit, sondern die Vorstellung vom Aufwand. Gehalt ummelden, Daueraufträge übertragen, an alle Lastschriftpartner denken: Das klingt nach einem verlorenen Wochenende.
Seit 2016 ist das gesetzlich geregelt. Die Kontowechselhilfe nach den §§ 20 bis 23 des Zahlungskontengesetzes verpflichtet deine neue Bank, den Umzug zu organisieren, und deine alte Bank, mitzuarbeiten.
Was die Banken übernehmen müssen
Du erteilst der neuen Bank eine Ermächtigung, danach läuft der Rest zwischen den Instituten. Gesetzlich geschuldet ist:
- Übermittlung aller Daueraufträge der letzten 13 Monate
- Liste der wiederkehrenden Lastschriften und Überweisungseingänge
- Information deiner Zahlungspartner über die neue Bankverbindung, also Arbeitgeber, Versicherungen, Vermieterin, Abodienste
- Übertrag des Guthabens und auf Wunsch die Schließung des alten Kontos
Die Wechselhilfe ist für dich kostenlos, das schreibt das Gesetz ausdrücklich vor. Für Auskünfte über Daueraufträge und Lastschriften darf die alte Bank ebenfalls nichts verlangen.
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Alte Bank liefert die Daten an die neue Bank | 5 Geschäftstage |
| Neue Bank richtet Daueraufträge ein und informiert die Zahlungspartner | 5 Geschäftstage danach |
| Altes Konto wird geschlossen (wenn gewünscht) | zum vereinbarten Termin |
In der Praxis solltest du mit zwei bis drei Wochen rechnen, bis alles rund läuft.
Der Punkt, an dem es wirklich hakt: der Dispo
Die Kontowechselhilfe regelt Zahlungen, nicht Kredite. Ein ausgeschöpfter Dispositionskredit wandert nicht mit.
Wer im Minus steht, muss das alte Konto vor der Schließung ausgleichen. Und die neue Bank prüft die Bonität eigenständig, bevor sie einen Dispo einräumt. Zwei Konsequenzen:
- Der neue Dispo kann kleiner ausfallen oder ganz entfallen, auch wenn der alte über Jahre problemlos lief.
- Ein Wechsel im Minus ist möglich, aber du brauchst einen Plan, wie der alte Saldo ausgeglichen wird. Manche Banken bieten dafür einen Ratenkredit zu deutlich niedrigerem Zins an als der Dispo, was sich fast immer lohnt.
Wer auf ein Konto angewiesen ist und abgelehnt wird, hat einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto nach § 31 ZKG. Das ist ein Guthabenkonto ohne Dispo, das jede Bank anbieten muss, die Girokonten für Privatkunden führt.
Was du selbst erledigen solltest
Die Wechselhilfe erfasst, was über das Konto lief. Sie erfasst nicht, was anderswo hinterlegt ist. Diese Punkte bleiben an dir hängen:
- Bezahldienste und Händlerkonten, bei denen die Bankverbindung gespeichert ist
- Karten in Apps und Abos, etwa hinterlegte Debitkarten bei Streamingdiensten
- Finanzamt, für Erstattungen und für das SEPA-Mandat bei Vorauszahlungen
- Depot und Sparpläne, deren Verrechnungskonto auf das alte Girokonto zeigt
Worauf sich der Wechsel überhaupt lohnt
Ein Kontowechsel lohnt sich, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Kontoführungsgebühren, ohne dass du dafür etwas bekommst, was du nutzt
- Dispozins über 10 Prozent, während der Marktdurchschnitt darunter liegt
- Gebühren für Bargeldabhebungen oder ein zu dünnes Automatennetz an deinem Wohnort
- Fremdwährungsgebühren bei häufigen Reisen oder Einkäufen außerhalb der Eurozone
- fehlende Funktionen, etwa Echtzeitüberweisung ohne Aufpreis oder Unterkonten
Achte beim Vergleich auf Bedingungen für kostenlose Modelle. Viele Konten sind nur gratis bei einem Mindestgeldeingang, und der wird oft als Gehalt definiert, nicht als beliebige Gutschrift.
Das Wichtigste in Kürze
Der Aufwand für einen Kontowechsel ist gesetzlich auf ein Formular reduziert. Die neue Bank muss Daueraufträge übertragen, deine Zahlungspartner informieren und das alte Konto schließen lassen, alles kostenlos und in engen Fristen.
Zwei Dinge musst du selbst im Blick behalten: den Dispo, der nicht mitwandert und neu bewilligt werden muss, und die Bankverbindungen, die außerhalb des Kontos gespeichert sind, etwa bei Bezahldiensten, beim Finanzamt und in Abos. Lass das alte Konto noch ein paar Monate offen, dann kostet ein übersehener Abbucher nichts.
Häufige Fragen
- Was kostet die Kontowechselhilfe?
- Nichts. Das Zahlungskontengesetz verpflichtet beide Banken, den Wechsel unentgeltlich abzuwickeln, einschließlich der Auskünfte über Daueraufträge und Lastschriften.
- Wie lange dauert der Wechsel?
- Gesetzlich hat die alte Bank fünf Geschäftstage für die Datenübermittlung, die neue Bank danach fünf Geschäftstage für die Einrichtung. In der Praxis solltest du zwei bis drei Wochen einplanen.
- Kann ich das Konto wechseln, wenn mein Dispo ausgeschöpft ist?
- Grundsätzlich ja, der Saldo muss aber vor der Schließung ausgeglichen werden. Der Dispo wandert nicht mit, die neue Bank entscheidet eigenständig über einen neuen Kreditrahmen.
- Was ist, wenn mich keine Bank nimmt?
- Es gibt einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto nach § 31 ZKG. Das ist ein Guthabenkonto ohne Dispo, das jede Bank mit Privatkundengeschäft anbieten muss.
- Woran denken die Banken beim Wechsel nicht?
- An alles, was nicht über Daueraufträge oder Lastschriften lief: hinterlegte Bankverbindungen bei Bezahldiensten und Händlern, Kartendaten in Abos, das Verrechnungskonto deines Depots und die Angaben beim Finanzamt.
Über den Autor
Finazent Redaktion
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Die Redaktion von Finazent recherchiert Konditionen, prüft Anbieterangaben gegen die offiziellen Preis- und Leistungsverzeichnisse und schreibt daraus verständliche Ratgeber.
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