Ein Depot ist nichts weiter als ein Konto für Wertpapiere. Die Eröffnung dauert online selten länger als zehn Minuten, und genau das ist das Problem: Ein paar Entscheidungen, die man dabei nebenbei trifft, kosten später Geld oder Nerven.
Depot und Verrechnungskonto gehören zusammen
Zu jedem Depot gehört ein Verrechnungskonto. Über das laufen Käufe, Verkäufe, Dividenden und Zinsen. Das Depot verwahrt die Papiere, das Verrechnungskonto das Geld.
Dabei gibt es zwei Modelle:
- Verrechnungskonto beim selben Anbieter. Der Normalfall. Alles aus einer Hand, oft wird das Guthaben gering oder gar nicht verzinst.
- Verrechnungskonto bei einer Partnerbank. Bei manchen Neobrokern üblich. Wichtig zu wissen: Für das Guthaben dort gilt die Einlagensicherung dieser Bank, nicht die des Brokers.
Die Angaben im Antrag, die wirklich zählen
Freistellungsauftrag. Kapitalerträge sind bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei, 1.000 Euro pro Person und Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung 2.000 Euro. Ohne Auftrag führt der Broker ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer ab. Du bekommst sie über die Steuererklärung zurück, aber erst im Folgejahr. Den Auftrag kannst du auf mehrere Banken aufteilen, in der Summe darf er den Pauschbetrag nicht überschreiten.
Kirchensteuermerkmal. Der Broker fragt es automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Ein Sperrvermerk verhindert das, dann musst du die Kirchensteuer selbst erklären. Für die meisten ist der Automatismus der bequemere Weg.
Erfahrungsangaben und Risikoklasse. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz muss der Anbieter deine Kenntnisse erfragen. Wer hier alles auf Anfänger setzt, kann bestimmte Produkte nicht handeln. Wer wahrheitswidrig Erfahrung angibt, verliert im Streitfall Schutzrechte. Antworte also ehrlich, das ist keine Prüfung.
Legitimation und typische Stolpersteine
Die Identität weist du per Videoident in wenigen Minuten nach oder per Postident in der Filiale. Drei Dinge lassen Anträge scheitern:
- Abweichende Meldeadresse. Die Angaben müssen exakt zum Ausweis und zur Meldung passen, auch bei Zweitwohnsitz.
- Steuerliche Ansässigkeit im Ausland. Wer nicht nur in Deutschland steuerpflichtig ist, braucht zusätzliche Erklärungen, viele Broker lehnen dann ab.
- Gemeinschaftsdepot nachträglich. Ein Einzeldepot lässt sich meist nicht in ein Gemeinschaftsdepot umwandeln. Wer gemeinsam anlegen will, sollte gleich so eröffnen.
Was danach kommt
Nach der Freigabe überweist du Geld auf das Verrechnungskonto, danach kannst du handeln. Zwei Punkte für den Anfang:
- Handelsplatz bewusst wählen. Außerbörslich ist oft günstiger, dafür ohne die Aufsicht einer Börse. Für Sparpläne spielt das kaum eine Rolle, für größere Einzelkäufe schon.
- Limit statt Billigst. Eine unlimitierte Order wird zum nächstmöglichen Kurs ausgeführt, auch zu einem schlechten. Ein Limit kostet nichts extra und verhindert Überraschungen bei dünn gehandelten Papieren.
Das Wichtigste in Kürze
Die Eröffnung selbst ist schnell erledigt. Achte auf drei Dinge: Setze den Freistellungsauftrag gleich, sonst zahlst du ein Jahr lang unnötig Steuern. Lass keine größeren Beträge auf dem Verrechnungskonto liegen, denn dort gilt anders als für die Wertpapiere nur die Einlagensicherung. Und beantworte die Fragen zu deiner Erfahrung ehrlich, sie schützen dich.
Welcher Anbieter passt, hängt davon ab, wie du anlegst. Für Sparpläne zählen andere Konditionen als für den Einzelkauf.
Häufige Fragen
- Was passiert mit meinen Wertpapieren, wenn der Broker insolvent wird?
- Wertpapiere sind Sondervermögen und gehören weiterhin dir, sie fallen nicht in die Insolvenzmasse. Nur das Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist eine normale Einlage und bis 100.000 Euro je Institut gesichert.
- Brauche ich einen Freistellungsauftrag?
- Pflicht ist er nicht, ohne ihn führt der Broker aber ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer ab. Bis 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro, bleiben mit Auftrag steuerfrei.
- Kann ich mehrere Depots haben?
- Ja, beliebig viele, auch bei verschiedenen Anbietern. Den Sparerpauschbetrag musst du dann per Freistellungsauftrag auf die Banken aufteilen, in der Summe darf er nicht überschritten werden.
- Warum werde ich nach meiner Erfahrung gefragt?
- Das schreibt das Wertpapierhandelsgesetz vor. Die Angaben bestimmen, welche Produkte du handeln darfst. Falsche Angaben können dir im Streitfall den Anlegerschutz kosten.
Über den Autor
Finazent Redaktion
Redaktion
Die Redaktion von Finazent recherchiert Konditionen, prüft Anbieterangaben gegen die offiziellen Preis- und Leistungsverzeichnisse und schreibt daraus verständliche Ratgeber.
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